Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungs- und Lieferbedingungen der
Liebau Chemie Handelsgesellschaft mbH
Hoisdorfer Landstr. 90
D 22927 Großhansdorf
sowie
Liebau METOX Handelsgesellschaft mbH
Hoisdorfer Landstr. 90
D 22927 Großhansdorf
I. Allgemeines, Geltung
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Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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Unsere AGB sind jederzeit auf unserer Website abrufbar. Sie werden spätestens mit Annahme unserer Lieferung Vertragsbestandteil.
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Unsere Angebote sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen.
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Angaben in Preislisten, Prospekten oder sonstigen Unterlagen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
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Beratungs- oder Planungsleistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie Bestandteil eines abgeschlossenen Warenliefervertrages sind.
II. Preise
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Es gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
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Liegen zwischen Bestellung und Liefertermin mehr als vier Monate, sind wir berechtigt, den Preis angemessen anzupassen, wenn sich unsere Beschaffungs- oder Transportkosten nachweislich wesentlich erhöhen oder verringern. Maßgebliche Faktoren sind insbesondere Rohstoff-, Energie- und Transportkosten sowie Zölle und Abgaben.
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Preisanpassungen sind dem Käufer rechtzeitig mitzuteilen. Übersteigen sie 10 %, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
III. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang
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Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
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Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Verzögert sich die Versendung auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
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Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
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Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
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Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Streik, Rohstoffmangel, behördliche Eingriffe) verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Wird die Lieferung dadurch unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
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Bei Lieferverzug ist der Käufer berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. V.
IV. Mängelrechte, Untersuchungs- und Rügepflicht
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Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
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Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
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Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht oder Ausführung gelten nicht als Mängel, soweit sie die Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.
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Für die Eignung der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck haften wir nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Der Käufer ist verpflichtet, die Eignung für seinen konkreten Zweck eigenständig zu prüfen.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Für Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. V. sowie im Falle arglistigen Verschweigens von Mängeln gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
V. Haftung
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Wir haften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle ausdrücklich übernommener Garantien.
VI. Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
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Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns. Bei Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes.
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Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Hierfür tritt er uns bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab.
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Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen übliche Risiken zu versichern.
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Bei Zahlungsverzug oder drohender Insolvenz sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
VII. Zahlungsbedingungen
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Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
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Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und keine anderen offenen Forderungen bestehen.
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Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
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Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
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Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Großhansdorf.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Großhansdorf, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
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Maßgeblich sind die Incoterms in ihrer jeweils aktuellen Fassung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
📌 Stand: Oktober 2025